Strafprozessordnung

enthält Bestimmungen über Durchführung und Ablauf des Ermittlungsund Strafverfahrens: allgemeine Vorschriften, Voruntersuchung, Vernehmung im Strafverfahren, Verteidigung, Rechtsmittel, Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens, Beteiligung des Verletzten am Verfahren, besondere Verfahrensarten, Kosten des Verfahrens, Strafvollstrekkung.

(StPO) ist das den Strafprozess bzw. das Strafverfahren ordnende Gesetz. Die S. gliedert sich in die Bücher allgemeine Vorschriften, Verfahren im ersten Rechtszug, Rechtsmittel, Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens, Beteiligung des Verletzten am Verfahren, besondere Arten des Verfahrens, Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens. Sie stammt in ihrer ursprünglichen Fassung vom 1. 2. 1877. Lit.: StPO, 40. A. 2006; Meyer-Goßner, L., Strafprozessordnung, 49. A. 2006; StPO, hg. v. Roxin, C., 41. A. 2006; Löwe/Rosenberg, Strafprozessordnung, 26. A. 2006ff.; Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, hg.v. Pfeiffer, G., 5. A. 2003; Strafprozessordnung, hg.v. Lemke, M. u.a., 3. A. 2001; Müller, F., StPO, 12. A. 2003; Volk, K., Grundkurs StPO, 4. A. 2006; Joecks, W., Studienkommentar StPO, 2006; Sali- ger, F., Absprachen im Strafprozess, JuS 2006, 8

, Abk. StPO: Wichtigste Rechtsquelle des Strafprozessrechts. Die Strafprozessordnung- v. 1. 2.1877 trat ebenso wie das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung als Teil der sog. Reichsjustizgesetze am 1.10. 1879 in Kraft. Die in acht Bücher unterteilte Strafprozessordnung wurde seit ihrer Verkündung durch zahlreiche Novellen verändert und am 7.4.1987 neu bekannt gemacht (BGBl. 1987 I, 1074). Seit der Wiedervereinigung gilt die StPO auch in den neuen Bundesländern mit gewissen „Maßgaben” des Einigungsvertrages.
[2] Meyer-Goßner, Lutz: Strafprozessordnung. München (Beck) ,12008.
Gesetz zur Regelung des Strafverfahrens. Gliedert sich in allgemeine Vorschriften sowie Bestimmungen über das Verfahren im ersten Rechtszug, Rechtsmittel, Wiederaufname des Verfahrens, Beteiligung des Verletzten am Verfahren, besondere Arten des Verfahrens, Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens.




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