Reichsstatthalterist der seit 7.4. 1933 vom Reichspräsidenten oder von Adolf Hitler ernannte ständige Vertreter des Reichskanzlers in einem Land des (zweiten) Deutschen Reiches, der die Aufsicht über die jeweilige Landesregierung führte. Lit.: Lehder, W., Die staatsrechtliche Stellung der Reichsstatthalter, 1937
Weitere Begriffe : Honorarprofessor | EWIV | Gefälligkeitswechsel |
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