Reichstag
im Deutschen Reich seit 1871 das Gesetzgebungsorgan, das in allgemeiner, gleicher und direkter Wahl gewählt wurde.
ist das die Gesamtheit des Volks repräsentierende, bei der Gesetzgebung mitwirkende Kollegialorgan des Deutschen Reiches. Der R. bestand im Heiligen Römischen Reich (deutscher Nation) aus den Reichsständen (Kurfürsten, sonstige Reichsfürsten, Reichsstädte). Im zweiten Deutschen Reich (und damit auch in der Weimarer Republik) setzte er sich aus Abgeordneten zusammen, die nach demokratischen Wahlgrundsätzen gewählt worden waren. Im Dritten Reich hatte der R. nur Scheinfunktionen. Lit.: Anschütz, G., Verfassung des Deutschen Reichs, 14. A. 1933; Schubert, F., Der deutsche Reichstag in der Staatslehre der frühen Neuzeit, 1966; Biefang, A., Bismarcks Reichstag, 2002
Bezeichnung des Parlaments des Deutschen Kaiserreichs und der Weimarer Republik. Reichsverfassung, Weimarer Reichsverfassung.
Außerdem Bezeichnung des Parlamentsgebäudes mit Sitz des Bundestages.
Reichsverfassung.
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