Reichsversicherungsamt

bis 1945 obere Reichsbehörde, der auf dem Gebiet der Sozialversicherung Verwaltungsaufsicht und Rechtsprechung oblagen. Das R. erliess zahlreiche Grundsatzentscheidungen, die auch heute noch von Bedeutung sind. Bundesversicherungsamt, Bundessozialgericht.




Vorheriger Fachbegriff: Reichsvermögen | Nächster Fachbegriff: Reichsversicherungsordnung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen