ReichsverweisungNach § 3 der Strafregisterverordnung vom 17.2.1934 sind dem Strafregister die Verfügungen der Verwaltungsbehörden mitzuteilen, durch die ein Ausländer aus dem Reichsgebiet verwiesen wird (Ausweisung).
Weitere Begriffe : Kirchenzehnt | Betriebsübergang | Inkassoabtretung |
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