Reichsverweser1) Im Deutschen Reich bis 1806 der Verwalter der Königsgewalt im Falle der Thronerledigung, Regierungsunfähigkeit und längeren Abwesenheit des Königs. R. war der Reichsvikar. Nach der Goldenen Bulle war es für die fränkischen Lande der Pfalzgraf bei Rhein und für die sächsischen Lande der Herzog von Sachsen. - 2) Das von der Frankfurter Nationalversammlung (Paulskirche) gewählte oberste Organ der provisorischen Zentralgewalt (Erzherzog Johann von Österreich).
Weitere Begriffe : Ordentliche Kündigung | Beweisgebühr | Verrat von Staatsgeheimnissen |
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