Reichsvogt Im Deutschen Reich bis 1806 setzte der König zur Verwaltung von Gebieten mit Krongü- tern und der Ausübung seiner dortigen Gerichtsbarkeit Reichsvögte ein. Den Mittelpunkt bildeten die Reichsstädte als Königspfalzen. Nach dem Erstarken der Städte und Territorien wurden die Reichsvogteien meist zu Land- und Stadtvogteien und wurden dann von den Reichsstädten übernommen.
Weitere Begriffe : Prozessgebühr | Aufhebungsvorbehalt | Interzonales Recht |
MMnews
|