Reise(§651a BGB) ist die gewollte Veränderung eines Menschen von einem Ort an einen anderen entfernteren Ort. Sie kann eine Beförderung, eine Unterbringung oder eine andere Teilleistung einschließen. Sie ist vor allem Bezugspunkt des Reisevertrags.
Weitere Begriffe : Beobachtung, teilnehmende | Ladenangestellter | Usus modernus pandectarum |
MMnews
|