ReiserücktrittskostenversicherungDie R. deckt - nach näherer Maßgabe der Versicherungsbedingungen - die beim Rücktritt von einem Reisevertrag für den Reisenden regelmäßig anfallenden Kosten.
Weitere Begriffe : enteignungsgleich | Verbrechensverabredung | Sozialversicherung |
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