Versicherungsbedingungist die für jeweils für bestimmte Arten von Versicherungen von den Versicherungsunternehmen den Versicherungsverträgen zugrundegelegte allgemeine Geschäftsbedingung. Die Versicherungsbedingungen werden grundsätzlich nur durch Bezugnahme Bestandteil des Einzel Versicherungsvertrags. Sie bedürfen der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht. Bekannte allgemeine Versicherungsbedingungen sind z. B. die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) oder die Satzung der Versorgungsanstalt des Bunds und der Länder. Lit.: Allgemeine Versicherungsbedingungen, hg. v. Dörner, H., 5. A. 2007; Littbarski, S., Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung, 2001
Weitere Begriffe : Verkehrsregeln | Lenkungsabgabe | Beherrschungsvertrag |
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