Rentenfonds

Ein Rentenfonds besteht aus festverzinslichen Wertpapieren. Es handelt sich dabei um eine Unterart des Wertpapier-Sondervermögens. Dieses unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften. So darf der Anteil jedes Ausstellers (bei Bundesschatzbriefen ist dies z.B. die Bundesrepublik) insgesamt nur 5 % bzw. bei vertraglicher Vereinbarung 10 % des Fondsvermögens ausmachen. Die Kapitalanlagegesellschaft, die das Sondervermögen verwaltet, untersteht der Aufsicht des Bundesamts für das Kreditwesen. Es genehmigt die Vertragsbedingungen, die u. a. die Auswahlkriterien für Wertpapiere erläutern müssen und die rechtlichen Beziehungen zwischen Investoren und Gesellschaft festzulegen haben.
Rentenfonds haben für den Anleger eine Reihe von Vorteilen:
* Sie enthalten Wertpapiere vieler Aussteller, was das Investitionsrisiko gering hält.
* Die Sondervermögen werden von Fachleuten mit großem Know-how verwaltet.
* Man kann sich bereits mit kleinen Beträgen beteiligen.

Allerdings verursacht die professionelle Verwaltung höhere Kosten als bei Eigenanlagen. Außerdem lässt sich wegen der breiten Streuung des Wertpapiervermögens nur eine durchschnittliche Rendite erzielen.

§§ 8, 15 KAGG
Siehe auch Investmentfonds




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