Rentenfonds Ein Rentenfonds besteht aus festverzinslichen Wertpapieren. Es handelt sich dabei um eine Unterart des Wertpapier-Sondervermögens. Dieses unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften. So darf der Anteil jedes Ausstellers (bei Bundesschatzbriefen ist dies z.B. die Bundesrepublik) insgesamt nur 5 % bzw. bei vertraglicher Vereinbarung 10 % des Fondsvermögens ausmachen. Die Kapitalanlagegesellschaft, die das Sondervermögen verwaltet, untersteht der Aufsicht des Bundesamts für das Kreditwesen. Es genehmigt die Vertragsbedingungen, die u. a. die Auswahlkriterien für Wertpapiere erläutern müssen und die rechtlichen Beziehungen zwischen Investoren und Gesellschaft festzulegen haben.
Weitere Begriffe : Verkehrszeichen Wirkungsbereich | volljährig | Schuldanerkenntnis |
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