Renteninformation
Im Sozialrecht :
In der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte erhalten jährlich eine schriftliche Renteninformation, die insbesondere Angaben über die Grundlage der Rentenberechnung, die Höhe einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, eine Prognose über die zu erwartende Regelaltersrente, die Auswirkungen künftiger Rentenanpassungen und eine Übersicht über die Beiträge enthalten muss (§ 109 Abs. 1, 3 SGB VI).
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