Rentenwert Bestandteil der Rentenformel zur Ermittlung des Zahlbetrags aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist der Betrag, der einer Rente für ein Jahr mit einer durchschnittlichen Beitragszahlung entspricht. Gem. § 68 SGB VI erfolgen regelmäßige Rentenanpassungen über den Rentenwert zum 1.7. eines jeden Kalenderjahres. Seit 2005 ist durch den Nachhaltigkeitsfaktor, § 68 Abs. 4 SGB VI, aber auch die zahlenmäßige Entwicklung des
Weitere Begriffe : Gemeindeunfallversicherung | Wohnungshilfe | IAS |
MMnews
|