Reparation

Kriegsentschädigung, die in Friedensverträgen dem besiegten Staat auf erlegt wird.

Wiedergutmachung (Kriegsschä- denwiedergutmachung)

ist eine Kriegsentschädigung, die nach Kriegsende vom Besiegten zu zahlen ist. Vereinbarungen über R. waren in neuerer Zeit häufig Bestandteil von Friedensverträgen (z. B. Versailler Vertrag). Soweit das Verlangen nach R. nicht mit dem nach Schadensersatz (völkerrechtliches Unrecht) zusammenfällt, ist seine völkerrechtliche Berechtigung zweifelhaft.




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