res extra commercium

(lat. "Sache ausserhalb des Verkehrs"), das sind solche Sachen, die dem privaten Rechtsverkehr entweder ganz entzogen sind (z. B.
die freie Luft, das fliessende Wasser, das Meer) oder nur beschränkt unterworfen sind (z.B. öffentliche Gebäude, Wege, Strassen und Plätze, Friedhöfe und Kirchen), nämlich so lange, als es der öffentliche Zweck, dem sie dienen, erfordert, *res sacrae. Gegensatz: Verkehrsfähige Sachen.

([lat.] Sache außerhalb des [Rechtsjhandels) ist im römischen Recht die nicht verkehrsfähige, nicht veräußerliche und nicht im Eigentum einer Person stehende Sache (z.B. Tempel, für die Gegenwart vgl. z.B. Rathaus, Straße, Kirche, Friedhof, Leiche). Lit.: Kaser, M., Römisches Privatrecht, 18. A. 2005

= „Sache außerhalb des Verkehrs“ (verkehrsunfähige Sache); Sache.




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