RestalkoholAlkohol, Berechnung. Unter Restalkohol versteht man den vom - erheblichen -Genuß alkoholischer Getränke am Vortage, jedenfalls nach längerer alkoholgenußfreier Zeit noch vorhandenen Rest an Blutalkohol. Daß ein solcher Restalkohol vorhanden sein kann, ist heute allgemein bekannt und daher von dem Kraftfahrer - besonders wenn er erneut trinkt - einzukalkulieren. Restalkohol kann noch nach 18 Stunden nachwirken.
Weitere Begriffe : Beförderungserschleichung | Humanitätsverbrechen | res extra commercium |
MMnews
|