Rettungsübernahmegesetz

Das R. v. 7. 4. 2009 (BGBl. I 725, 729) ist Teil der Finanzmarktstabilisierungsgesetze und ermöglichte es, Anteile von Unternehmen des Finanzsektors (definiert in § 2 FMStFG) zugunsten des Finanzmarktstabilisierungsfonds unter bestimmten Voraussetzungen (§ 1 IV: ultima ratio, Systemrelevanz des Unternehmens) gegen Entschädigung zu enteignen (Enteignung). Das Enteignungsverfahren sollte mit einer Entscheidung der Bundesregierung beginnen, zuständige Behöde wäre das BMF gewesen (§ 3). Wie alle Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung war das G befristet; Enteignungsentscheidungen der Bundesregierung konnten nur bis zum 30. 6. 2009 getroffen werden (§ 6). Das G wurde vor allem geschaffen, um notfalls die Anteile an der Hypo Real Estate Holding AG auf den Bund übertragen zu können. Da dies anders geschah, kam das R. nie zur Anwendung.




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