RheinschilfahrtssachenDie Schiffahrt auf dem Rhein ist heute in der "Revidierten (Mannheimer) Rheinschiffahrtsakte von 1868" geregelt; ferner gilt die Rheinschiffahrtspolizeiverordnung. Gerichtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Schiffahrt auf dem Rhein werden vor den bei den einzelnen Amtsgerichten errichteten Rheinschiffahrtsgerichten mit dem Rheinschifffahrtssenat des Oberlandesgerichts Köln als letzter Instanz ausgetragen.
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