Richter auf Zeit Ernennung zum R. a. Z. ist nur unter den durch Bundesgesetz bestimmten Voraussetzungen u. nur für die bundesgesetzlich bestimmten Aufgaben zulässig (§ 11 Deutsches RichterG).
Weitere Begriffe : Völkerrechtskommission | Bedarfsumleitungen | Inzidentfeststellungsklage |
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