Richter kraft Auftrags

Ein Beamter auf Lebenszeit od. auf Zeit kann zum R. k. A. ernannt werden, wenn er später als Richter verwendet werden soll (§ 14 Deutsches RichterG). Spätestens nach Ablauf von
2 Jahren ist er zum Richter auf Lebenszeit zu ernennen od. i.d.R. zu entlassen. Richter.




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