Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten

, Abk. RiVASt: Dies sind innerdeutsche Verwaltungsvorschriften, welche im Bereich der (vertragslosen) internationalen Rechtshilfe in Strafsachen gelten. Als reine Verwaltungsvorschriften eröffnen sie aber keine Eingriffsbefugnisse.




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