Richtlinienkompetenz

die Befugnis des Bundeskanzlers, die politischen Ziele der Bundesregierung festzulegen. Nach Art. 65 S. 1 GG bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Was Richtlinien der Politik sind, ist naturgemäß schwer zu bestimmen. Erfasst werden die grundlegenden und richtungsbestimmenden politischen Entscheidungen im Bereich der Regierung, aber auch bedeutsame Einzelfragen. Die Wahrnehmung der Richtlinienkompetenz darf nicht zu einem „Gängeln” in Routineangelegenheiten missbraucht werden.
Innerhalb der Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung (Art. 65 S. 2 GG). Kommt es in ressortübergreifenden Fragen nicht zu einer Einigung zwischen den beteiligten Ministern, so entscheidet die Bundesregierung (Art. 65 S. 3 GG).




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