Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten, Abk. RiVASt: Dies sind innerdeutsche Verwaltungsvorschriften, welche im Bereich der (vertragslosen) internationalen Rechtshilfe in Strafsachen gelten. Als reine Verwaltungsvorschriften eröffnen sie aber keine Eingriffsbefugnisse.
Weitere Begriffe : Medizinischer Dienst | Erkrankung eines Kindes | Staatsdotation |
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