Ruhezeiten

Aufgrund des besonders gefahrvollen Strassenverkehrs wurden insbesondere für Lastwagen und Omnibusfahrer Zeiten festgelegt, in denen sie ihre Fahrzeuge lenken und in denen sie Ruhepausen haben müssen. Zur Erfassung der Lenk- und Ruhezeiten sind Fahrtenschreiber vorgesehen, bei denen exakt überprüft werden kann, wann die Fahrzeuge gefahren wurden und wann sie standen. Zwischen Arbeitsschichten müssen Mindestruhezeiten eingehalten werden.

Personenbeförderung (1); Güterkraftverkehr. Ruhezeiten, während derer störender Lärm zu unterlassen ist, können auch in Hausordnungen festgelegt werden, die in privaten Mietverträgen vereinbart werden.




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