Rückversicherer/Rückversicherung

Versicherer der
mit Rückversicherung einem Erstversicherer entweder in vollem Umfang oder nach bestimmten Anteilen eine Eindeckung des von ihm übernommenen Risikos gewährt. Bei der Rückversicherung ist zumeist entweder eine Quote festgelegt, die der Rückversicherer eindeckt oder aber eine bestimmte Grenze, ab deren Überschreitung der Rückversicherer die übersteigenden Risikobelastungen des Erstversicherers übernimmt. Eine Rechtsbeziehung besteht hierbei nur zwischen beiden Versicherern. Dem Versicherungsnehmer des Erstversicherers haftet nur der Erstversicherer selbst. Im System der Rückversicherung werden häufig Eindeckungen bei verschiedenen Rückversicherern vorgenommen, die zu einer Poolbildung führen.




Vorheriger Fachbegriff: Rückvermächtnis | Nächster Fachbegriff: Rückversicherung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen