Sachkunde ist die Gesamtheit der fachmännischen Kenntnisse eines Menschen auf einem besonderen Gebiet, die im Verwaltungsrecht Voraussetzung für die Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes sein kann (z. B. im Handwerk). Lit.: Wardenbach, F., Interessenkonflikte und mangelnde Sachkunde, 1995
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