Sammelheizung

Die Abrechnung der Heizkosten bei einer S. (Zentralheizung), an die mehrere Mietwohnungen angeschlossen sind, erfolgt nach den getroffenen Vereinbarungen des Mietvertrages. Bei noch preisgebundenen Wohnungen (Mietpreisbindung) liegt die gesetzlich zulässige Miete für Wohnungen mit S. über der von Wohnungen ohne S.




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