SammelklageHierunter versteht man die Zusammenfassung der Ansprüche zahlreicher Geschädigter in einem einheitlichen Verfahren (z. B. NS-Zwangsarbeiter, Nikotingeschädigte). Die deutsche Rechtsordnung kennt die S. als solche nicht (s. aber Streitgenossenschaft, Massenverfahren, Verbandsklage).
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