Sanierungsplanist ein lnsolvenzplan (§ 217 InsO), mit dessen Hilfe das Unternehmen des Insolvenzschuldners saniert werden soll. Dieser Plan hat das Ziel, die Ertragskraft des schuldnerischen Unternehmens wiederherzustellen. Aus den durch die Sanierung erwirtschafteten Erträgen sollen zunächst die am -Insolvenzverfahren beteiligten Gläubiger befriedigt werden.
Weitere Begriffe : Bereicherungsabsicht | Niederlassung | Außerplanmäßige Ausgaben |
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