Sanierungsvertrag

Vertrag zur Wiederherstellung der Rentabilität eines Unternehmens insbes. zur Abwendung des Vergleichsverfahrens durch Gewährung eines Kredits, mit dem die Gläubiger befriedigt werden sollen. Ein derartiger S. unterliegt nicht der Anfechtung im Konkurs (Konkursanfechtung).




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