Schaufensterauslagen

sind auch bei Preisangabe nach h. M. noch kein Angebot, das durch bloße Annahmeerklärung des Kaufwilligen zum Vertragsschluss führt, sondern nur die Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot zu machen (invitatio ad offerendum; Vertrag, 1). S. a. Preisangaben.




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