Schiedsrichtervertrag Die von den Parteien zur Entscheidung ihres Rechtsstreits berufenen Schiedsrichter werden durch privatrechtlichen Vertrag bestellt. Durch den Sch. werden Rechte und Pflichten des Schiedsrichters und seiner Auftraggeber (z.B. Vergütungsanspruch des Schiedsrichters) festgelegt.
Weitere Begriffe : Widerruf einer Aussage | Grundpfandrecht | Unterlassen |
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