Schiedsrichter
Schiedsgericht.
(§ 1034 ZPO) ist der Angehörige eines Schiedsgerichts, der in der Regel durch die Parteien, hilfsweise von dem zuständigen Gericht bestimmt wird. Lit.: Scheef, H., Der einstweilige Rechtsschutz, 2000
sind die für ein Schiedsgericht bestellten Richter. Sch. kann jede geschäftsfähige Person sein. Die Sch. werden in erster Linie durch die Parteien des Rechtsstreits bestellt, die hierbei auf kompetente Personen ihres Vertrauens (auch z. B. im kaufmännischen oder technischen Bereich) zurückgreifen können. Ersatzweise ist die Bestellung durch das staatliche Gericht vorgesehen (Einzelheiten § 1035 ZPO). Sch. können wie Richter abgelehnt werden (§ 1037 ZPO, Ablehnung von Gerichtspersonen).
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