Schiffspfandbriefesind Schuldverschreibungen, die von einer Pfandbriefbank ausgestellt und durch Schiffshypotheken (Schiff) gedeckt sind (§ 1 I S. 2 Nr. 3 PfandBG). S. a. Pfandbriefe.
Weitere Begriffe : Abfertigungsspediteur | Übergang | Besitzvermächtnis |
MMnews
|