Schiffspfandbriefbankenwaren Banken, die Darlehen gegen Sicherung durch ein Schiffspfandrecht oder eine Schiffshypothek (Schiff) zur Verfügung stellten und auf Grund der erworbenen Forderungen Schiffspfandbriefe ausgaben. Die Rechte und Pflichten der S. waren durch das Schiffsbankgesetz i. d. F. vom 8. 5. 1963 (BGBl. I 302), aufgehoben durch G v. 22. 5. 2005 (Pfandbriefrecht), geregelt. Zu diesem Zeitpunkt gab es 2 S. in Deutschland. Die Ausgabe von Schiffspfandbriefen steht nunmehr allen Kreditinstituten mit entsprechender Erlaubnis (Pfandbriefbanken) offen. S. a. Hypothekenbanken.
Weitere Begriffe : Theorie vom objektiven Volksbegriff | Doppelwohnsitz | Strafversetzung |
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