Schlachtenist nach § 3 Nr. 2 LFGB das Töten von Tieren zur Herstellung von Lebensmitteln; s. a. Schächten, Schlachthöfe, Tierschutz.
Weitere Begriffe : Überwachungsgesetz | Fahrlässige Körperverletzung | Dienst- und Treueverhältnis |
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