SchlechtlieferungVerkäufer obliegt es bei einer Bringschuld, die verkaufte Sache dem Käufer zu liefern; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Käufer die Rechte aus Verzug geltend machen; erfolgt die Lieferung mangelhaft (z.B. Sache wird beschädigt), so kann der Käufer in der Regel Gewährleistungsansprüche wegen Sachmangel oder Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung geltend machen.
Weitere Begriffe : Gebrauchsdiebstahl | Durchsuchung von Personen | Verschuldenshaftung |
MMnews
|