Schleppen
Abschleppen.
eines betriebsfähigen Kfz. als Anhänger (anders Abschleppen eines betriebsunfähigen Kfz.) erfordert eine Genehmigung (§ 33 I StVZO). Der Fahrer des schleppenden Kfz. benötigt auch Fahrerlaubnis Kl. E, wenn das geschleppte Kfz. mehr als 750 kg hat. Das geschleppte Kfz. ist ein Anhänger, aber nicht zulassungs-, versicherungs- oder steuerpflichtig. Der Fahrer des geschleppten Kfz. benötigt die dafür erforderliche Fahrerlaubnis.
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