SchlusszahlungsfinanzierungsgesetzZur Deckung seines Kreditbedarfs begibt der Bund u. a. inflationsindexierte Wertpapiere. Um zu verhindern, dass bei Fälligkeit der Papiere die Schlusszahlungen zu überraschenden Belastungen des Bundeshaushalts führen, wurde durch das S. v. 6. 7. 2009 (BGBl. I 1702) ein Sondervermögen „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“ geschaffen. Ihm wird für jedes inflationsindexierte Wertpapier zum jährlichen Kupontermin der Betrag zugeführt, um den sich auf Grund der Inflationsentwicklung die Schlusszahlung erhöhen wird. Es handelt sich gewissermaßen um eine kaufmännische Rückstellung.
Weitere Begriffe : Heuervertrag | Doppelvermietung | Berlinhilfegesetz |
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