SCHUFA-KlauselEinwilligungserklärung eines Kunden gegenüber einem Vertragspartner der SCHUFA, dass an diese Positiv- und Negativmerkmale bezüglich seiner Person gemeldet werden und bei ihr abgerufen werden können. Bei Kreditinstituten enthält die SCHUFA-Klausel auch die Befreiung vom Bankgeheimnis hinsichtlich der Positiv- und Negativmerkmale. Diese Klausel wird von dem Kunden zumeist bei der Eröffnung eines Girokontos, bei dem Abschluss eines Kredit- oder Kreditkartenvertrages und bei der Ausfertigung von Bürgschaftserklärungen abgegeben.
Weitere Begriffe : Kontrahieren mit sich selbst | Wirtschafts-Identifikationsnummer | Bruchteilseigentum |
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