SchuldbuchforderungDarlehensforderung, die nicht in einer Urkunde verbrieft ist. In Abgrenzung zu Wertpapieren tritt an die Stelle der Verbriefung die Eintragung in ein öffentliches Register. In Deutschland haben nur der Bund, die Sondervermögen des Bundes und die Bundesländer - nicht aber private Emittenten - das Recht, Emissionen als Schuldbuchforderungen auszugeben. Größte Bedeutung haben Schuldbuchforderungen bei den Bundeswertpapieren.
Weitere Begriffe : Personensorgerecht | Patentanwalt | Liefer(ungs)bedingungen |
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