Schuldknechtschaft

Im alten deutschen Recht bestand für den Schuldner die Möglichkeit, sich der Willkür seines Gläubigers durch freiwillige Begebung in Sch. zu entziehen. Er stellte dem Gläubiger seine Arbeitskraft zur Verfügung bis er seine Schuld abverdient hatte.




Vorheriger Fachbegriff: Schuldinterlokut | Nächster Fachbegriff: Schuldmerkmal


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen