Schuldscheindarlehen

Darlehen i. S. d. § 488 BGB, dessen Summe regelmäßig eine Million Euro übersteigt und bei dem sich das gewährende Kreditinstitut durch Abtretung der vollen oder teilweisen Darlehensforderung an Großanleger refinanziert. Es bestehen daher Ähnlichkeiten mit der Anleihe. Anders als Anleihen sind Schuldscheindarlehen aber nicht standardisiert, was ihre Handelbarkeit erschwert und zu einem höheren Zinssatz als bei Anleihen führt. Als Kreditnehmer treten häufig die großen Gebietskörperschaften wie Bund, Länder und Gemeinden auf. Grundschulden dienen häufig als Kreditsicherheit.




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