Schuldteilnahmetheorie Früher vertretenes Erklärungsmodell zum Strafgrund der Teilnahme. Danach wurde ein Teilnehmer deshalb als strafwürdig angesehen, weil er den Täter in Schuld und Strafe geführt und außerdem bei der Tat mitgewirkt habe. Die Schuldteilnahmetheorie wird nicht mehr vertreten.
Weitere Begriffe : Verfügungsvertrag | Produktionsmittel | Mandantenschutzklausel |
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