SchweigegeldVergütung, dass über einen bestimmten Vorgang Stillschweigen bewahrt wird. Abnötigung von Schw. kann Erpressung sein. Vertragliche Vereinbarung von Zahlung von Schw. ist i.d.R. sittenwidrig u. damit nichtig.
Weitere Begriffe : Differenzierungsverbote | Kaufkraftausgleich | Grundrechtsgeschichte |
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