Schwerbeschädigter Person, die infolge einer gesundheitlichen Schädigung durch bestimmte Einwirkungen (z.B. Krieg) nicht nur vorübergehend um wenigstens 50 °7o in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert ist. Kann Versorgungsrente erhalten oder früher Altersruhegeld beantragen. Ansonsten vgl. Schwerbehinderter.
Weitere Begriffe : Erinnerungswert | Beschleunigung des Rechtsstreits | Schlechtwettergeld |
MMnews
|