Altersruhegeld

laufende Leistung (Rente) der Sozialversicherung (Rentenversicherung) zur Sicherung des Alters des Versicherten. Wird bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze, allgemein nach Vollendung des 65. Lebensjahres, gezahlt.

die Altersrente aus der sozialen Rentenversicherung; Abschnitt 5 E).




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