Schwester-Personengesellschaft

Die Beteilung eines Teils oder aller Gesellschafter an einer weiteren Personengesellschaft führt zu einer Schwester-Personengesellschaft.
Leistungsbeziehungen zwischen den Schwestergesellschaften sind bei entgeltlichen, mit Fremdgeschäften vergleichbaren Vertragsgestaltungen bei der Gewinnermittlung der Gesellschaften wie Leistungen aufgrund von Geschäften zwischen fremden Dritten zu beurteilen (BFH BStBl. ll 1995, 617; beschränkte Steuerrechtsfähigkeit der Personengesellschaften im Bereich der Einkommensteuer).




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