Selbständiger

Erwerbstätiger, der auf eigenes Risiko und eigene Rechnung wirtschaftlich tätig wird, wobei er seine Tätigkeit im wesentlichen frei gestalten und seine Arbeitszeit selbst bestimmen kann (z.B. freie Berufe, Unternehmer, Handwerker, Landwirte). Die Leistung selbständiger Dienste kann Gegenstand eines Dienstvertrages, aber auch eines Werk- oder Geschäftsbesorgungsvertrages sein.




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