Selbstbedienungist die Bedienung durch den Nutzer oder Verbraucher selbst statt durch einen Bediensteten des Unternehmers. Die S. hat sich als kostensparend im Einzelhandel und an den Tankstellen durchgesetzt. Problematisch und der Korruption ähnlich ist die dem Insichgeschäft vergleichbare S. durch Angehörige des öffentlichen Bereichs mit öffentlichen Mitteln, Stellen und Nutzungsrechten zum privaten Wohl (z.B. Diätenerhöhungen für Parlamentarier durch diese selbst, ausschließliche Nutzung eines öffentlichen Universitätsinstruments durch den Kustos, ausschließliche Vergabe freier Planstellen an Behördenangehörige und ihre Klientel).
Weitere Begriffe : Fremdrentenrecht | Zahlvaterschaft | partiarisches Darlehen |
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